Fremdsprachen
- Englisch
1. Fremdsprache, Pflichtfach ab der 5. Klasse - Französisch oder Latein
2. Fremdsprache, Pflichtfach ab der 6. Klasse - Latein oder Französisch
3. Fremdsprache, Wahlunterricht ab der 8. Klasse - Italienisch (nur Oberstufe)
als neubegonnenen Fremdsprache ab E1
Latein kann sowohl als 2. als auch als 3. Fremdsprache mit dem Latinum abgeschlossen werden.
- Einem dreiwöchigen Betriebspraktikum in England (Birmingham) während der Jahrgangsstufe 9
- Austauschfahrten nach Frankreich und Großbritannien ab Klasse 9 und ab Klasse 10 in die USA.
Wahlunterricht (WU)
Anstelle des früheren Wahlpflichtunterrichts wurde der Wahlunterricht gesetzt. Er umfasst 5 Stunden Unterricht, die in der Zeit vom Jahrgang 5 bis 9 entweder verteilt auf verschiedene AGs oder durch Erlernen einer dritten Fremdsprache im Jahrgang 8 und 9 eingesammelt und im Zeugnis dokumentiert werden müssen.
Insgesamt sind 5 Std. WU bis zum Jg. 9 zu belegen Alle Eltern der Kinder des Jahrgangs 5 möchten wir darauf hinweisen, dass Ihr Kind 5 Jahre Zeit hat, diese 5 Stunden Wahlunterricht zu sammeln, dass die Teilnahme am Chor 5 und später Chor 6 im Stundeplan jedem Kind des jeweiligen Jahrganges möglich ist und es schon dadurch und auch in einem für das musikalische Leben der ganzen Schule bedeutungsvollen Kreis bereits am Ende des Jahrgangs 6 zwei von fünf Stunden WU eingesammelt haben kann. Ebenso kann die Teilnahme an der Schwerpunktgruppe Sport bzw. Musik als WU mit 1 (Sport) bzw. 2 (Musik) Stunden angerechnet werden. In jedem Falle aber wird die Schule natürlich sicher stellen, dass jedes Kind seine Verpflichtung im WU erfüllen wird. Die Abdeckung des WU kann nämlich z.B. auch durch ein verpflichtendes, eventuell jahrgangsspezifisches Zusatz- bzw. Förderangebot vorgenommen werden, inwiefern das so an unserer Schule wünschenswert oder durchführbar ist, werden wir im Laufe dieses Jahres überprüfen und rechtzeitig für das kommende Jahr entscheiden und bekannt geben. Nur regelmäßig besuchte Kurse können als Wahlunterricht anerkannt werden, Fehlen muss entschuldigt werden, bei wiederholtem unentschuldigtem Fehlen wird der Kurs nicht als WU anerkannt. Noten werden nur für die Kurse in der 3. Fremdsprache erteilt.
Auch für den WU gilt, die Gewährleistung des Regelunterrichts für alle Schüler/innen dieser Schule hat Vorrang vor der Einrichtung bzw. der Teilnahme an einer bestimmten AG. Sollte ein Schüler/ eine Schülerin z.B. in einem späteren Jahrgang 9 noch WU-Stunden benötigen und diese nicht in einer AG seiner / ihrer Vorlieben ableisten können, dann wird er / sie sich auf eine zunächst möglicherweise ihm / ihr nicht so interessant erscheinende AG, die aber noch Plätze bietet, einlassen müssen – um dann, hoffentlich und wahrscheinlich, festzustellen, dass auch etwas interessant sein kann, was am Anfang nicht so erschien. Alle angebotenen AGs haben etwas zu bieten!